Das AGG gilt in allen Bereichen, die mit dem Arbeitsleben zusammenhängen. Unter anderem auch im Zusammenhang mit Bewerbung, Arbeitsvertrag, Weiterbildung, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervereinigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Antidiskriminierungsberatung unterstützt, wenn Benachteiligungen aus einem dieser Gründe resultieren.