Eine junge Kollegin? Die bekommt doch ohnehin bald Nachwuchs.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen eine Diskriminierung erfahren. Diskriminierungsgründe können z.B. das Geschlecht und/ oder das Alter sein.

Das AGG gilt in allen Bereichen, die mit dem Arbeitsleben zusammenhängen. Unter anderem auch im Zusammenhang mit Bewerbung, Arbeitsvertrag, Weiterbildung, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervereinigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Antidiskriminierungsberatung unterstützt, wenn Benachteiligungen aus einem dieser Gründe resultieren.

Für deine Playlist:
  • Aretha Franklin – Respect
 
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