Das "Nein heißt Nein"-Prinzip steht seit 2016 im § 177 StGB und besagt, dass jede sexuelle Handlung strafbar ist, wenn sie nicht einvernehmlich ist – unabhängig davon, ob sich die betroffene Person gewehrt hat. Es schützt die sexuelle Selbstbestimmung, setzt aber oft voraus, dass ein klares „Nein" geäußert wird.
Das Problem dabei ist, dass die Verantwortung damit eher bei der betroffenen Person liegt, aktiv Widerstand zu leisten oder sich verbal zu wehren. Die Alternative „Ja heißt Ja" würde bedeuten, dass nur eine bewusste Zustimmung als Einverständnis gilt, wodurch sichergestellt wird, dass alle Beteiligten wirklich zustimmen. Dadurch würde der Fokus auf gegenseitigen Konsens gelegt und Betroffene besser geschützt.
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