Aufgaben

 
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt", so steht es seit 1949 im Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes - 1994 wurde der Auftrag ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Nach wie vor ist es notwendig, sich für die Realisierung dieses Grundgesetzartikels in allen Lebensbereichen einzusetzen.
Als Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Offenburg wirke ich sowohl innerhalb wie außerhalb der Stadtverwaltung mit dem Ziel, das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot umzusetzen. In dieser Funktion bin ich Ansprechpartnerin für die Bürger*innen und für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung.
 
Das Aufgabengebiet lässt sich grob unterteilen in die beiden Bereiche:
 
 

Interne Aufgaben:

  • Entwicklung und Begleitung von Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter in der Stadtverwaltung
  • Umsetzung des Förderplanes (Berufliche Chancen / Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Privatleben)
  • Beratung der städtischen Fachbereiche und Gremien zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter
  • Entwicklung und Einführung von Verfahren zur Überprüfung aller städtischen Maßnahmen und Projekte auf gleichstellungsrelevante Auswirkungen (Gender Mainstreaming)
 
 
 

Externe Aufgaben:

  • Zusammenarbeit mit anderen für Gleichstellungsfragen relevanten Institutionen, Initiativen, Gruppen innerhalb der Stadt Offenburg
  • Öffentlichkeitsarbeit zu Fragen von Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit
  • Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen zur Entwicklung von entsprechenden Bildungsangeboten
Die Zusammenarbeit im Externen ist geprägt von einem breiten Spektrum an Kontakten. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet grundsätzlich mit allen Vereinen, Institutionen, Verbänden, Behörden und Netzwerken zusammen, die für die Gleichstellungsarbeit  relevant sind
 
So ergibt sich eine breite Palette von Gruppen, Verbänden, Kirchen bis zu Bildungseinrichtungen, Gewerkschaften, Kammern und Behörden (z.B. Agentur für Arbeit, Landratsamt) sowie Betrieben.
 
Ein wichtiger Arbeitsauftrag ist die Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungsrelevanten Fragen - hier geht es um Sichtbarmachung von Interessen und das öffentliche Aufzeigen von Benachteiligungen - mit dem Ziel Veränderungen zu bewirken, zu Themen wie: "gesellschaftliche Teilhabe", "Beruf", "Berufsfindung", "Gesundheit und reproduktive Selbstbestimmung“, "Gewalt". 
 

Historie:

Quelle: Frauengeschichtswerkstatt Offenburg

 
Zum 20-Jährigen der Gleichstellungsstelle, im September 2010, wurde durch die Frauengeschichtswerkstatt die obenstehende Broschüre erstellt.